Projektausschreibung - "Zugang zur Kultur - Kultur im Gefängnis"

Obwohl der luxemburgische Rechtsrahmen auf dem Grundsatz der Gleichheit beruht, können sozioökonomische und bildungsbedingte Faktoren jedoch zu einer faktischen Ausgrenzung führen, insbesondere was den Zugang zur Kultur betrifft.

Die Ausschreibung "Zugang zur Kultur" wurde von den Ministerien für Kultur und Justiz in Zusammenarbeit mit der Gefängnisverwaltung ins Leben gerufen und soll Projekte fördern, die dieser Ausgrenzung entgegenwirken, und zwar in erster Linie durch die Subventionierung von Projekten, die auf die kulturelle Eingliederung aller Menschen abzielen, und in zweiter Linie durch die Sensibilisierung über eben diesen Weg.

KULTUR IM GEFÄNGNIS

Die Insassen/innen in Strafvollzugsanstalten sind nicht in der Lage, an kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten teilzunehmen. Durch das Einbringen von kulturellen Projekten in die Einrichtung kann ein erster Schritt in Richtung kultureller Inklusion getan werden.

Für die Insassen können diese kulturellen Projekte Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen haben; sie bieten eine Möglichkeit, Kultur und neue Ausdrucksformen zu entdecken und dabei gleichzeitig neue Leidenschaften oder Talente zu entwickeln. Im Hinblick auf die Wiedereingliederung können diese Kulturprojekte so eine Verbindung zur Gesellschaft und zur Außenwelt herstellen, indem sie beispielsweise die Konzepte von Freiheit und Gefangenschaft hinterfragen.

Die Projekte können unterschiedliche Formen annehmen und verschiedene Aktivitäten umfassen, wie zum Beispiel:

  • Tanz
  • Theater
  • Musik
  • bildende Künste
  • Schriftstellerei
  • Vorführung von Filmen
  • Tanz- und Theatervorstellungen
  • ​…

Die Aktivitäten können partizipativ oder kontemplativ sein. Sie können auch, aber nicht unbedingt, zu einer Aufführung oder einem Abschlussspektakel führen.

Förderzeitraum: Förderfähig sind Projekte, die zwischen dem 1. Mai 2022 und dem 08. Januar 2023 unter Einhaltung der unten genannten Terminvorgaben ausgeführt werden.

Allgemeine Bedingungen

Ausführungsort der Projekte

Centre pénitentiaire de Luxembourg/Schrassig (CPL) und Centre pénitentiaire de Givenich (CPG).

Zeitpunkt der Ausführung der Projekte

  • Pfingstferien (21.Mai bis 29. Mai 2022)
  • Sommerferien (16. Juli bis 14. September 2022)
  • Allerheiligenferien (29. Oktober bis 6. November 2022)
  • Weihnachtsferien (24. Dezember 2022 bis 8. Januar 2023)

Zielgruppe

Insassen/innen des CPL und CPG Die Auswahl der Teilnehmer/innen erfolgt durch die jeweiligen Verwaltungen.

Förderfähige Projektträger

Förderfähig sind alle Strukturen, die als gemeinnützige Vereine gegründet wurden. (Stiftungen, Tanzkompanien, Künstlerkollektive,...)

Ausschlusskriterien:

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinden oder Gemeindeverwaltungen

Auswahlkriterien

Für die Bewertung der eingereichten Projekte gelten eine Reihe von Kriterien:

  • Durchführbarkeit in Bezug auf die Planung
  • Durchführbarkeit und Ausgeglichenheit des Budgets 
  • Den Beitrag zu einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Kulturangebot
  • Die Nachhaltigkeit der Projekte
  • Berufserfahrung

Förderfähige Kosten

Die Unterstützung kann beantragt werden für:

  • Honorare der Künstler/innen oder Mitwirkenden 
  • Kosten für das Projekt benötigte Material
  • Kosten für die Entwicklung und Gestaltung des Projekts

Kosten, die vor der Frist für die Einreichung des Antrags anfallen, sind nicht förderfähig.

Finanzielle Angaben

Förderfähige(s) Projekt(e) mit einem Höchstbetrag von 10.000 €

Praktische Informationen

  • Die Workshops können in Anwesenheit eines/r Aufsehers/in stattfinden.
  • Die maximale Anzahl der Teilnehmer/innen pro Workshop beträgt 15 im CPL und 6 im CPG. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl während der Workshops aufgrund mangelnder Motivation oder anderen Terminen (rechtliche, medizinische oder familiäre Termine) reduziert werden kann,  …).
  • Daher ist es ratsam, Workshops anzubieten, die mit einer variablen Anzahl von Teilnehmern funktionieren und bei denen im Laufe der Zeit neue Personen hinzukommen können.
  • Im CPL sind Männer und Frauen getrennt. Der/Die Workshopleiter/in kann mit beiden Gruppen individuell arbeiten. Im CPG sind die Gruppen gemischt.
  • Ein Projekt kann für beide Justizvollzugsanstalten oder nur für eine vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl der Unterlagen erteilen die jeweiligen Verwaltungen eine Rückmeldung über die Durchführbarkeit der Projekte in ihren Einrichtungen. Ein Projekt, das in beiden Justizvollzugsanstalten stattfindet, wird als ein einzigesProjekt angesehen.
  • CPL: Die Aktivitäten können morgens, nachmittags oder abends stattfinden. Es ist vorzuziehen, dass die Dauer einer Sitzung der Aktivität auf maximal 4 Stunden am Stück begrenzt wird.
  • CPG: Um den internen Betrieb zu beeinträchtigen, sollten die Workshops vorzugsweise am Nachmittag stattfinden.

Vorläufiger Zeitplan

  • Beginn der Ausschreibung: Januar 2022
  • Schlusstermin für den Eingang der Anträge: 15. März 2022
  • Bewertung und Vorbearbeitung der Anträge für die Kommission : Ende März 2022
  • Prüfung der Anträge durch die Kommission: April 2022
  • Mitteilung der ausgewählten Projekte: April 2022
Die Kommission für die Auswahl der Anträge setzt sich aus Mitgliedern der Verwaltung und des pädagogischen Teams des CPL und des CPG sowie aus Vertretern/innen des Justiz- und des Kulturministeriums zusammen.

Praktische Vorgehensweise

Der vollständige Antrag ist bis spätestens Freitag, den 15. März 2022, an sophie.lammar@mc.etat.lu zu senden

Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • das ausgefüllte Bewerbungsformular (Word - 118 ko) ;
  • einen detaillierten Kostenvoranschlag für das Projekt;
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen in Bezug auf das Projekt (falls erforderlich);
  • Partnerschaftsvereinbarung (falls erforderlich).

 

Ein schriftlicher Bericht ist spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts einzureichen..

Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an sophie.lammar@mc.etat.lu oder rufen Sie folgende Nummer an 247-86608.

Zum letzten Mal aktualisiert am