Unterstützung des kulturellen Sektors

Kultur ist eine wesentliche Grundlage für eine demokratische, moderne, offene, tolerante und solidarische Gesellschaft.

Um einen demokratischen Zugang zur Kultur zu gewährleisten, stellt der Staat der Öffentlichkeit eine Reihe von institutionalisierten oder vertraglich gebundenen Kultureinrichtungen zur Verfügung, mit dem Ziel, ein angemessenes kulturelles Angebot bereitzustellen, das den kulturellen Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen unserer Bevölkerung gerecht wird.

Ebenso besteht ein Hauptziel darin, die besten Rahmenbedingungen für Künstler und Kreative zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, ihre Aktivitäten auszuüben, ihr kreatives Potenzial zu entfalten, ihre Arbeiten und Werke in völliger Freiheit zu realisieren und ihren eigenen Ausdruck des Lebens in der Gesellschaft zur Geltung zu bringen.

Unter diesem Gesichtspunkt hat der Staat eine ganze Reihe von Maßnahmen und Mechanismen eingeführt, die die Wissensgesellschaft, die Bewahrung unserer Denkwürdigkeiten, die Unterstützung und Mobilität von Künstlern und Kreativen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, die lokale Unterstützung bestimmter kultureller Projekte und die kulturelle Bildung fördern.

Das Kulturministerium kann Unterstützung in Bereichen gewähren, die hauptsächlich die bildende Kunst, den Tanz, die Literatur, die Musik, das Kulturerbe, das Theater und den soziokulturellen Bereich betreffen.

Die Unterstützung des Ministeriums kann verschiedene Aspekte umfassen und variiert je nach Art des Antrags.

 

Zusammensetzung der Kommissionen

Die Kommissionen haben die Aufgabe, den/die Minister/in, der/die für Kultur zuständig ist, zu beraten.

Kommission für Zuschüsse

Die Zuschusskommission setzt sich aus Mitarbeitern der Direktion und der Kultur- und Finanzabteilungen des Kulturministeriums zusammen. Sie bewertet jeden Zuschussantrag nach den Kriterien der Förderungswürdigkeit und der Bewertung des Antragstellers und des Projekts.

Die Mitglieder des Beratungsgremiums sind : Vesna Andonovic, Nadine Erpelding, Josiane Geisler, Alix Glück, Joé Haas, Josée Hansen, Claudine Hemmer, Cédric Kayser, Nathalie Kerschen und Sophie Lammar.

Vorsitzende der Kommission ist Nadine Erpelding.

 


Beratende Kommission für a) Anträge auf Zulassung zu Unterstützungsleistungen für selbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler b) Anträge auf Erhalt eines Stipendiums zur Förderung des künstlerischen Schaffens und der beruflichen Entwicklung von Künstlerinnen und Künstlern c) Anträge auf Erhalt eines Nachwuchsstipendiums

Die Beratungskommission nimmt die Anträge auf Zulassung zu den Unterstützungsleistungen für selbstständige und freischaffende Berufskünstler sowie die Anträge auf ein Stipendium zur Förderung des künstlerischen Schaffens und der beruflichen Entwicklung von Künstlern und die Anträge auf ein Nachwuchsstipendium entgegen und bearbeitet sie.

Die Mitglieder werden per Ministerialerlass für eine Dauer von drei Jahren ernannt. Vorsitzender der Kommission ist der Schauspieler und Regisseur Marc Baum.

Die aktuelle Zusammensetzung der Kommission können Sie hier einsehen.

Weitere Informationen finden Sie im Text des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2014 über 1) Unterstützungsmaßnahmen für selbstständige Berufskünstler und für zeitweilig beschäftigte Künstler 2) die Förderung des künstlerischen Schaffens (auf französisch).

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