Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für den 8. Landschaftspreis des Europarates

Das Ministerium für Kultur ruft zur Einreichung von Bewerbungen für den 8. Landschaftspreis des Europarates auf. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und zeichnet beispielhafte Umsetzungen von Landschaftsqualitätszielen auf dem Gebiet der Vertragsparteien des Landschaftsübereinkommens des Europarates aus, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung seit mindestens drei Jahren abgeschlossen und für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Darüber hinaus zielt es auf die Sensibilisierung der Zivilgesellschaft für den Wert von Landschaften, ihre Rolle und ihre Veränderung ab.

Die Landschaftskonvention des Europarates ist das erste internationale Abkommen, das sich ausschließlich mit allen Dimensionen der Landschaft befasst: natürliche, ländliche, städtische und vorstädtische Landschaften.

Das Ministerkomitee des Europarates verleiht den Landschaftspreis in Form eines Diploms bzw. durch Auszeichnungen. Die Gewinner werden Teil der Allianz des Landschaftspreises des Europarates, die die besten europäischen Projekte umfasst, die die territoriale Dimension von Menschenrechten und Demokratie durch die Verbesserung der landschaftlichen Merkmale des Lebensraums der Bevölkerung veranschaulichen.

 

Förderfähige Projekte

Projekte, die als Bewerbungen für den Wettbewerb 2022 eingereicht werden, müssen Teil einer Politik der nachhaltigen Entwicklung sein, sich harmonisch in die Organisation des Gebiets einfügen und nachhaltige ökologische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ästhetische Qualitäten aufweisen. Sie sollen der Destrukturierung der Landschaft entgegenwirken oder diese beheben und neue Qualitäten des Gebiets entwickeln.

 

Teilnahmeberechtigte Personen

Die Teilnahme am Landschaftspreis des Europarates steht lokalen und regionalen Gemeinschaften, ihren Verbänden sowie nichtstaatlichen Organisationen offen.

 

Bewerbungsformular und Vorschriften

 

Fristen

Die Bewerbungsunterlagen für diese 8. Ausgabe des Landschaftspreises müssen bis zum 31. Dezember 2022 beim Kulturministerium eingereicht werden, das die Unterlagen dann bis spätestens 31. Januar 2023 an das Generalsekretariat des Europarates weiterleitet.

 

Kontakt:

Ministerium für Kultur

Focal Point: Landschaftsübereinkommen des Europarates: robert.philippart@mc.etat.lu

 

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