Zuschüsse an Gemeinden für die Umsetzung von kulturellen Projekten

Das Ministerium für Kultur gewährt Zuschüsse an Gemeinden für ein oder mehrere Projekte, die in einem Kalenderjahr in Luxemburg stattfinden.

Diese Zuschüsse sind für luxemburgische Gemeinden bestimmt, die Veranstaltungen in den folgenden Bereichen organisieren :

  • bildende Kunst, Architektur, Design und Kunsthandwerk;
  • Zirkus und Straßenkunst;
  • audiovisuelle Werke und Programmkino;
  • Tanz;
  • Literatur;
  • Musik;
  • kulturelles Erbe, Geschichte, folkloristische Traditionen;
  • soziokultureller Bereich;
  • Theater und darstellende Kunst;
  • multidisziplinäre Projekte.

Mit diesem Zuschuss sollen die Bedingungen für Gemeinden verbessert werden, damit diese ihre kulturellen Projekte umsetzen können.

Das Ministerium für Kultur legt den Schwerpunkt auf Projekte, die allen Personen den Zugang zur Kultur ermöglichen, und unterstützt insbesondere Initiativen, die innovativ und originell sind und einen Mehrwert für das kulturelle Leben in Luxemburg bringen. Besonderes Augenmerk liegt auf Projekten im Bereich des künstlerischen Schaffens, die von großer regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung sind.

Die Zuschussanträge sind mindestens 2 Monate vor Beginn des Projekts beim Ministerium für Kultur einzureichen.

Formular

Zuschussantrag einer Gemeinde für die Umsetzung kultureller Projekte (PDF)

Förderfähige Gemeinden

Der Zuschuss richtet sich an luxemburgische Gemeinden, die kulturelle Veranstaltungen organisieren.

Vereinigungen ohne Gewinnzweck und Einzelpersonen können einen Antrag auf Förderung über die entsprechenden Formulare stellen.

Förderfähige Projekte

Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur für Gemeinden für die Umsetzung kultureller Projekte in Luxemburg kann für die folgenden Projekte gewährt werden (Aufzählung ist nicht erschöpfend):

  • kulturelle Festivals und Veranstaltungen;
  • Konferenzen;
  • Projekte für Künstlerresidenzen in Luxemburg;
  • Preise und Wettbewerbe (Übernahme eines oder mehrerer Preise durch das Ministerium für Kultur);
  • pädagogische Projekte und Meisterkurse;
  • Veranstaltungen für junges Publikum;
  • Ausstellungen.
  • Autorenlesungen;
  • Auftragskompositionen;

Nicht förderfähige Projekte

Der Zuschuss des Ministeriums für Kultur für Gemeinden für die Umsetzung kultureller Projekte in Luxemburg kann nicht gewährt werden für:

  • Projekte, die dem Ziel und Zweck eines anderen vom Ministerium für Kultur angebotenen Zuschusses entsprechen;
  • Projekte ohne kulturelle oder künstlerische Dimension;
  • Projekte, mit denen Geldmittel für wohltätige Zwecke beschafft werden sollen;
  • Projekte, die von Vereinigungen und Einrichtungen initiiert werden, die einen Vertrag mit dem Ministerium für Kultur geschlossen haben;
  • Projekte, die keinen Mehrwert für Luxemburg bringen;
  • Projekte, die im Rahmen der Grundschul-, Sekundarschul- oder Hochschulausbildung stattfinden;
  • Betriebskosten und Gehälter der Gemeindeangestellten;
  • Kauf von Anlagewerten, bestehenden Projekten oder Instrumenten;
  • Bau, Kauf, Miete oder Renovierung von Proberäumen;
  • touristische Projekte.
  • Projekte, die vom FilmFund gefördert werden;
  • Tanzprojekte, die im Rahmen von Trois C-L (das TROIS C-L wurde vom Ministerium für Kultur mit der Verwaltung der finanziellen Beihilfen für choreografische Projekte in Luxemburg beauftragt) förderfähig sind;

Fristen

Gemeinden, die in den Genuss des Zuschusses gelangen möchten, müssen ihren vollständigen Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn der Umsetzung des Projekts einreichen, wobei der Poststempel maßgeblich ist.

Nach dieser Frist eingereichte Anträge sowie nach Beginn der Umsetzung des Projekts eingereichte Anträge werden abgelehnt.

Beispiel: Bei Projekten, deren effektive Umsetzung am 1. Juni beginnen soll, muss der Antrag spätestens am 1. April eingereicht worden sein.

Praktische Vorgehensweise

Antragstellung

Das Dossier muss den Zuschussantrag einer Gemeinde für die Umsetzung kultureller Projekte sowie folgende Dokumente enthalten:

  • detaillierter vorläufiger Budgetplan für das Projekt, das Gegenstand des Antrags ist;
  • Tätigkeitsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr;
  • eine Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge und Aufwendungen) für das vergangene Jahr (im Falle eines wiederkehrenden Projekts) ;
  • jedes andere Dokument, das zur Begründung des Antrags hilfreich ist.

Die Antragsteller müssen das Antragsformular wie folgt ausfüllen:

  • per Computer;
  • in französischer, deutscher, luxemburgischer oder englischer Sprache.

Die Gemeinden müssen ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zusammen mit allen angeforderten Dokumenten per Post oder E-Mail an das Ministerium für Kultur an folgende Adresse zurückschicken: subsides@mc.etat.lu.

Nach Eingang des Antrags schickt das Ministerium für Kultur:

  • entweder eine Eingangsbestätigung, sofern der Antrag vollständig ist;
  • oder ein Schreiben, in dem angegeben ist, welche Dokumente nachgereicht werden müssen, damit das Dossier vollständig ist.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.

Gewährung des Zuschusses

Das Beratungsorgan des Ministers für Kultur, das sich aus Vertretern der Leitung und der Dienststellen für Kultur und Finanzen des Ministeriums für Kultur zusammensetzt, tritt grundsätzlich alle zwei Monate zusammen und prüft jeden Zuschussantrag nach folgenden Beurteilungskriterien:

  • Innovation und künstlerische Qualität des Projekts, das heißt Beschreibung der innovativen und originellen Aspekte des Projekts. Der Antragsteller muss deutlich machen, auf welche Weise das Projekt die Entwicklung eines hochwertigen künstlerischen Schaffens fördert;
  • Steuerung und Machbarkeit des Projekts, das heißt Stimmigkeit des Projekts. Der Antragsteller muss präzise und deutlich die verschiedenen Phasen des Projekts vom Konzept bis zur Umsetzung beschreiben;
  • Budgetplanung des Projekts, das heißt ein detaillierter, transparenter und realistischer Budgetplan. Der Antragsteller muss belegen, dass der beantragte Zuschuss für die Umsetzung des Projekts unerlässlich ist, und alle anderen (öffentlichen oder privaten) Finanzierungsquellen angeben. Dem Antragsteller wird nahe gelegt, parallel zur staatlichen Unterstützung weitere Quellen für finanzielle Mittel auszumachen;
  • Publikumsentwicklung, gesellschaftliche Wirkung und Mehrwert für Luxemburg, das heißt auf welche Weise das Projekt sein Publikum ermittelt und erreicht, mit genauer Beschreibung im Zuschussantrag. Entfaltet sich die Wirkung auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene? Der Antragsteller muss auch angeben, welche positiven Effekte sich aus der Umsetzung des Projekts für die Gesellschaft und das kulturelle Leben in Luxemburg ergeben;

Das Beratungsorgan nimmt Stellung zur Zulässigkeit des Antrags und gegebenenfalls zur Höhe des zu gewährenden Zuschusses. Das Ministerium teilt dem Antragsteller per Post seine Antwort mit, und der Zuschuss wird schnellstmöglich an den Empfänger gezahlt.

Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss wird in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Beihilfe an den Empfänger gezahlt, im Allgemeinen vor der effektiven Umsetzung des Projekts.

Die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Kultur darf generell 60% der Gesamtkosten des Projekts, für das die finanzielle Beihilfe beantragt wurde, nicht übersteigen.

Pflichten der Gemeinde

Sobald der Zuschuss bewilligt wurde, muss die Gemeinde mehrere Bedingungen erfüllen:

  • Der Zuschuss darf nur für die mit dem Projekt, für das er beantragt wurde, verbundenen Kosten und Aufwendungen verwendet werden.
  • alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien du ministère de la Culture“ (Mit der Unterstützung des Ministeriums für Kultur) und dem Logo des Ministeriums versehen werden;
  • die Gemeinde muss dem Ministerium alle Informationen oder Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Bearbeitung und Überwachung des Antrags als notwendig erachtet werden (Änderung oder Streichung des Projekts usw.).

Zuständige Stelle

Ministerium für Kultur - Anlaufstelle für Zuschüsse

E-mail : subsides@mc.etat.lu
Tel. : (+352) 247 - 86615 (09:00 - 11:30)

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