Die Abgeordnetenkammer hat den Gesetzentwurf über die Integration von Kunstwerken in öffentlichen Gebäuden angenommen

Am 8. Februar 2023 stimmte die Abgeordnetenkammer über den Gesetzentwurf Nr. 7963 über die Integration von Kunstwerken in öffentlichen Gebäuden und zur Änderung folgender Gesetze ab: 1° das geänderte Gesetz vom 19. Dezember 2014 über 1) soziale Maßnahmen zugunsten von selbständigen Berufskünstlern und freischaffenden Künstlern 2) die Förderung des künstlerischen Schaffens 2° das geänderte Gesetz vom 8. April 2018 über öffentliche Aufträge (mit 59 Ja-Stimmen angenommen).

Dieses Programm, das unter dem Namen 1% Kunst oder "Kunst am Bau" bekannt ist, ist seit 1999 in der luxemburgischen Gesetzgebung verankert. Mit dem neuen Gesetz hat die Integration von Kunstwerken in öffentlichen Gebäuden nun einen eigenen rechtlichen Rahmen, der ihr eine größere Sichtbarkeit verleiht.

"Die Integration von Kunstwerken in öffentlichen Gebäuden ist eine der vielen Möglichkeiten, Kunstwerke möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen und Kunst in unseren Alltag zu integrieren". Kulturministerin Sam Tanson betonte in ihrer Rede vor den Abgeordneten, dass diese Räume zu kulturellen Kontaktpunkten werden, die dem künstlerischen Ausdruck eine echte Sichtbarkeit verleihen und dass das Gesetz nicht nur die bestehende Gesetzgebung modernisiere, sondern auch die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler aufwerten und den Kunstsektor unterstützen werde.

Der Gesetzestext vereinfacht bestimmte Verwaltungsverfahren und sensibilisiert staatliche, parastaatliche und kommunale Akteure sowie die breite Öffentlichkeit. Das Gesetz sieht vor, dass 1 % der Baukosten eines Gebäudes, das vom Staat finanziert oder bis zu 25 % der Gesamtkosten vom Staat finanziert oder subventioniert wird und der Öffentlichkeit zugänglich ist, für den Auftrag oder den Erwerb eines oder mehrerer Kunstwerke verwendet wird, die in das Gebäude oder seine Umgebung integriert werden. Der Betrag ist auf 500.000 EUR begrenzt.

Dieses neue Gesetz ist eine direkte Folge der Maßnahmen des Kulturentwécklungsplang 2018-2028 (Empfehlung n°20), in dem eine vorausschauende Prüfung des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen gefordert wird.

Ein Leitfaden für Behörden, die mit der Realisierung eines öffentlichen Gebäudes beauftragt sind, sowie für Künstler, die an einem solchen Projekt teilnehmen möchten, ist in Vorbereitung. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, wird es veröffentlicht, um den betroffenen Akteuren die Möglichkeit zu geben, sich über die Bestimmungen des Gesetzes und die verschiedenen Etappen der Bestellung oder des Erwerbs von Kunstwerken im Rahmen des Gesetzes zu informieren.

Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur

Zum letzten Mal aktualisiert am