Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für den 8. Landschaftspreis des Europarates

Das Kulturministerium ruft zur Einreichung von Bewerbungen für den 8. Landschaftspreis des Europarates auf. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und zeichnet beispielhafte Realisierungen von Landschaftsqualitätszielen auf dem Gebiet der Vertragsparteien des Landschaftsübereinkommens des Europarates aus, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung seit mindestens drei Jahren fertiggestellt und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Darüber hinaus zielt er auf die Sensibilisierung der Zivilgesellschaft für den Wert von Landschaften, ihre Rolle und ihren Wandel ab.

Das Landschaftsübereinkommen des Europarates ist das erste internationale Abkommen, das sich ausschließlich mit allen Dimensionen der Landschaft befasst: natürliche, ländliche, städtische und vorstädtische Landschaften.

Das Ministerkomitee des Europarates verleiht den Landschaftspreis in Form eines Diploms bzw. von Auszeichnungen. Die Preisträger werden in die Landschaftspreis-Allianz des Europarates aufgenommen, welche die besten europäischen Projekte umfasst, die die territoriale Dimension der Menschenrechte und der Demokratie durch die Verbesserung der landschaftlichen Merkmale des Lebensraums der Bevölkerung veranschaulichen.

Förderfähige Projekte

Die für den Wettbewerb 2022 eingereichten Projekte müssen Teil einer Politik der nachhaltigen Entwicklung sein, sich harmonisch in die Organisation des Gebiets einfügen und nachhaltige ökologische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und ästhetische Qualitäten aufweisen. Sie müssen der Destrukturierung der Landschaft entgegenwirken oder diese beheben und neue Qualitäten des Gebiets entwickeln.

Teilnahmeberechtigte Personen

Die Teilnahme am Landschaftspreis des Europarates steht lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihren Zusammenschlüssen sowie Nichtregierungsorganisationen offen.

Bewerbungsformular und Regeln

 

Fristen

Die Bewerbungsunterlagen für diese 8. Ausgabe des Landschaftspreises müssen bis zum 31. Dezember 2022 beim Kulturministerium eingereicht werden, das sie bis zum 31. Januar 2023 an das Generalsekretariat des Europarats weiterleitet.

Kontakt

Ministerium für Kultur

Fokus: Landschaftsübereinkommen des Europarates: robert.philippart@mc.etat.lu

Pressemitteilung des Ministerium für Kultur

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