Strategische Ausrichtung

Die Entwicklung der Kulturpolitik muss stetig erfolgen und wird durch das Schlüsselprinzip bestimmt, dass die Kultur eine wesentliche Rolle in der demokratischen Debatte spielt. Der Kultursektor wird durch die Entwicklung einer Kulturpolitik, für die der Kulturentwicklungsplan 2018-2028 eine wesentliche Diskussionsgrundlage darstellt, und durch die Bereitstellung angemessener Mittel gestärkt.

 

Eine Vision für die Kultur in Luxemburg

Ein neues, dynamisches, evolutionäres und transversales kulturelles Ökosystem, das Künstlern, Kulturschaffenden und Bürgern die Möglichkeit bietet, sich voll zu entfalten.

Die großen Herausforderungen des Kulturentwicklungsplanes 2018-2028

Schaffung einer neuen kulturellen Führung in Luxemburg, die die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung eines pluralistischen und dezentralisierten, transversalen und komplementären Ökosystems gewährleistet und den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Kultursektors gerecht wird:

  • indem sie die Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Kulturschaffenden und der Netzwerke im Kulturbereich fördert ;
  • durch vermehrte Konsultationen und eine verstärkte Koordination zwischen dem Kulturministerium, anderen relevanten Ministerien und den Kulturakteuren ;
  • durch die Erstellung von Studien auf der Grundlage zuverlässiger Indikatoren ;
  • indem sie die Qualität der Kulturpolitik überwacht und den Rahmen für die Steuerung und Umsetzung des Kulturentwicklungsplans 2018-2028 fortlaufend bewertet und anpasst.

 

Diese Entwicklungen sollen zu folgenden Zielen beitragen:

  • Kultur und Kunst als Mittel zur Emanzipation, Entfaltung und Verbesserung der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger aufzuwerten.
  • Das künstlerische und kulturelle Schaffen ermutigen, unterstützen und stärken. Zur sozialen Anerkennung von Künstlern und Kulturschaffenden beitragen, ihre Arbeitsbedingungen verbessern und in das kulturelle Schaffen und die kulturelle Vitalität investieren. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Kultursektors aufwerten, der Gewinne erwirtschaftet und zum sozialen Zusammenhalt unserer multikulturellen Gesellschaft beiträgt.
  • Zur Professionalisierung aller Akteure des Kultursektors beitragen. Die sozioökonomischen Bedingungen für eine Kompetenzentwicklung schaffen und dabei neue Lern- und Ausbildungsbedürfnisse berücksichtigen.
  • Förderung, Vertrieb und Verbreitung von in Luxemburg geschaffenen künstlerischen und kulturellen Produktionen. Stärkung der künstlerischen und kulturellen Ausstrahlung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene.
  • Kulturstätten erhalten, stärken und umstrukturieren und gleichzeitig die Rolle und Aufgaben von Kulturinstitutionen- und verbänden neu definieren sowie das kulturelle und künstlerische Angebot ausgewogen über ganz Luxemburg verteilen. Die lokale und regionale Entwicklungspolitik im Hinblick auf das kulturelle, soziale, wirtschaftliche und ökologische Wohlergehen aller Einwohner Luxemburgs unterstützen.
  • Den wachsenden Stellenwert der digitalen Kultur und all das, was sie an neuen kulturellen Inhalten, Zielgruppen, virtuellen Identitäten und neuen Netzwerken hervorbringen kann, gebührend berücksichtigen. Auch soll über die zentrale Rolle der digitalen Technologien bei der Schaffung, Produktion und Zugänglichkeit von Inhalten nachgedacht werden.
  • Das kulturelle Erbe in seiner ganzen Vielfalt (materiell, immateriell und digital) bewahren und aufwerten. Für Fragen des Kulturerbes sensibilisieren, eine angemessene und innovative Vermittlung fördern, ermutigen und anregen.
  • Die Bildung an und durch Kultur stärken. Förderung der Bildung in den Bereichen Kunst und kulturelles Erbe, Menschenrechte und Kulturrechte, auch unter Nutzung digitaler Technologien in einer diversifizierten Wissenswirtschaft, die den Anforderungen an interkulturelle Kompetenzen gerecht wird.
  • Eine zugängliche und integrative Kultur begründen. Sicherstellung des Zugangs zu künstlerischen und kulturellen Werken für alle Bürgerinnen und Bürger. Sich den Herausforderungen der Kulturvermittlung- und begleitung stellen, die Verbreitung und Zugänglichkeit vielfältiger kultureller Inhalte durch digitale Technologien sicherstellen, damit die Menschen eine möglichst große Vielfalt an kulturellen Gütern und Dienstleistungen nutzen können.
  • Kulturelle Vielfalt mit dem interkulturellen Dialog verknüpfen und so einen positiven Kreislauf schaffen. Formen der kulturellen Vielfalt identifizieren und fördern, die Selbstreflexion, Begegnung und kreative Impulse begünstigen.
  • Innovation und Forschung fördern und die Rolle der Kultur in den Bereichen Wissen und nachhaltige Entwicklung anerkennen. Die Bedeutung der Kultur sowohl für die ontologischen Grundlagen unserer Gesellschaften als auch für neue Vorstellungen und technische und technologische Entwicklungen hervorheben.
  • Von Ansätzen in Fachbereichen zu interdisziplinärer Forschung und zur Ermittlung übertragbarer und bereichsübergreifender Kompetenzen übergehen.
  • Umstrukturierung der öffentlichen finanziellen Unterstützung für den kulturellen und künstlerischen Sektor. Schaffung geeigneter Strukturen zur Bündelung und Optimierung der verfügbaren Mittel, um eine globale Investitions- und Förderstrategie sowohl für das Kulturschaffen und die Kulturschaffenden als auch für das kulturelle Erbe zu gewährleisten und die Entwicklung einer bürgernahen Strategie für kulturelle Demokratie und Demokratisierung sicherzustellen.
  • Förderung des privaten Mäzenatentums als Ergänzung zu öffentlichen Geldern.

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