Strukturierungshilfe für etablierte Tanzkompanien

Allgemeine Darstellung

In den letzten Jahren hat sich die luxemburgische Choreografieszene erheblich weiterentwickelt. Luxemburg zählt heute eine bedeutende Anzahl an professionellen Choreografen und Kompanien.

Die Einführung einer Strukturierungshilfe für Tanzkompanien ist Teil der vom Kulturministerium verfolgten Professionalisierung der verschiedenen kulturellen Bereichen. Diese Fördermaßnahme ermöglicht es Tanzkompanien, professionelle Unterstützung auf administrativer und struktureller Ebene zu erhalten, damit sie sich auf den kreativen Prozess konzentrieren können.

Diese Unterstützung, die erstmals 2020 eingeführt wurde und für drei aufeinander folgende Kalenderjahre gewährt wurde, läuft 2022 aus. Acht Tanzkompanien waren zurückbehalten worden und konnten sich dank dieser Unterstützung professionalisieren. Die Strukturierungshilfe wird für das Haushaltsjahr 2023 erneuert und ebenfalls für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre gewährt. Es ist zu beachten, dass die Verlängerung der Strukturierungshilfe für Kompanien, die diese Hilfe von 2020 bis 2022 erhalten haben, weder selbstverständlich noch automatisch ist.

Die zweite Phase (2023-2025) der Förderung besteht aus zwei Teilen mit unterschiedlichen Modalitäten : Der erste Teil richtet sich an Kompanien, die bereits die Strukturierungsförderung 2020-2022 erhalten haben, der zweite Teil an Kompanien, die noch keine Strukturierungsförderung erhalten haben.

Ziel

Mit dem Ziel zur Professionalisierung des Tanzsektors in Luxemburg beizutragen, zielt die Strukturierungshilfe auf die Unterstützung von im Großherzogtum ansässigen Tanzkompanien ab. Die Strukturierungshilfe soll den Tanzkompanien die Einrichtung einer professionellen Betreuung in den Bereichen Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung ermöglichen, damit sie sich in ihrer professionellen künstlerischen Tätigkeit behaupten und sich sichtbar und dauerhaft in der nationalen Choreografieszene etablieren und ihren Bekanntheitsgrad sichern können.

Anwendungsbereich der Hilfsmaßnahme

Die Förderung richtet sich an professionelle Theatergruppen, die in Luxemburg ansässig sind, von einem künstlerischen Leiter geführt werden, eine nachweisliche kulturelle Verankerung in Luxemburg haben und gemäß dem geänderten Gesetz vom 21. April 1928, als Vereinigung ohne Gewinnzweck gegründet wurden. Die Vereinigung muss Träger eines identifizierten künstlerischen Ansatzes sein, dessen Aktivität eine Verstärkung auf administrativer Ebene der Organisation und der Mittel zur Durchführung der Projekte erfordert.

Die Strukturierungshilfe wird für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre von 2023 bis 2025 gewährt. Die Höhe der Unterstützung ist auf 30.000 EUR pro Jahr pro Tanzkompanie begrenzt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln für das laufende Haushaltsjahr.[1]. Die Strukturierungshilfe nimmt die Form einer Vereinbarung an, die zwischen dem Kulturministerium und dem Begünstigten für eine Dauer von drei Jahren geschlossen wird. Die Unterstützung wird jährlich gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Vorschriften ausgezahlt.

 

[1] Wenn die Art oder der Umfang des Projekts dies rechtfertigt, behält sich die Kommission das Recht vor, diesen Betrag ausnahmsweise zu überschreiten.

Förderkriterien für die Vergabe der Strukturierungshilfe

Um förderfähig zu sein, muss das Unternehmen 

  • vor dem 1. Januar 2020  als gemeinnützige Organisation gemäß dem Gesetz vom 21. April 1928 in seiner geänderten Fassung gegründet worden sein;
  • über ein Repertoire von mindestens drei Uraufführungen verfügen, davon eine im Langformat (45-60 Min.), die vom/von der künstlerischen Leiter/in unterzeichnet sind;
  • in den zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Auftritte außerhalb Luxemburgs absolviert haben. Als Nachweis dienen ein Verpflichtungsschreiben des Partners, ein Abtretungsvertrag, ein Koproduktionsvertrag oder eine Aufenthaltsvereinbarung.

Und der/die Direktor/in muss darüber hinaus :

  • seit mindestens sechs Monaten vor dem Datum des Antrags auf Strukturierungshilfe im Großherzogtum Luxemburg gemäß Artikel 1 des Sozialversicherungsgesetzbuches ununterbrochen versichert sein; 
  • eine nachweisliche kulturelle Verankerung in der luxemburgischen Kunst- und Kulturszene nachweisen.

Bedingungen, die an die Vergabe der Strukturierungshilfe für die Jahre 2023-2025 geknüpft sind

Für den Zeitraum, in dem eine Strukturierungshilfe gewährt wird, verpflichtet sich das Unternehmen zu Folgendem: 

  • eine neue Kreation im Langformat (ca. 45 bis 60 Minuten) realisieren, die in Luxemburg aufgeführt werden soll; 
  • eine Partnerschaft mit mindestens einem Theaterunternehmer außerhalb Luxemburgs eingehen, um zwei Aufführungen zu realisieren, darunter die neue Kreation in langem Format; 
  • mindestens fünfzehn Aufführungen durchführen (neue Kreation im Langformat und/oder Wiederaufnahmen aus dem Repertoire); 
  • dem Kulturministerium jährlich eine Zwischenbilanz in Form eines Tätigkeitsberichts und eine Finanzbilanz vorlegen; 
  • den Zuschuss nur für die Kosten verwenden, die mit dem Aufbau einer professionellen Betreuung in den Bereichen Verwaltung, Produktion, Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung verbunden sind;
  • auf ihren Werbematerialien den folgenden Text zu erwähnen:  " mit dem Kulturministerium konventioniert " gefolgt vom Logo des Kulturministeriums ;
  • dem Kulturministerium alle Informationen oder Dokumente zur Verfügung stellen, die für die Bearbeitung und Überwachung der Akte als notwendig erachtet werden.

Fristen

Um ab 2023 Strukturierungshilfe zu erhalten, ist die Frist für die Einreichung eines Antrags spätestens der 15. April 2022 um Mitternacht. Nach diesem Datum werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Praktische Vorgehensweise

1) für Tanzkompanien, die die Strukturierungshilfe 2020-2022 erhalten haben

Die beim Kulturministerium eingereichte Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: 

  • Das vollständig ausgefüllte Informationsblatt " A ";
  • eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung des Großherzogtums Luxemburg; 
  • eine Absichtserklärung des Projekts mit einem vorläufigen Zeitplan, der den Vergabebedingungen entspricht und eine Kontinuität mit den Jahren 2023-2025 aufzeigt; 
  • ein analytisches und ausgeglichenes Mehrjahresbudget für drei Jahre, in dem insbesondere die Kosten für das künstlerische Programm, alle Honorare, die Kommunikationskosten und die Kosten für eine professionelle Betreuung in den Bereichen Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung im Einzelnen aufgeführt sind;
  • alle anderen Unterlagen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrags für sinnvoll erachten.

2) für Tanzkompanien, die die Strukturierungsförderung 2020-2022 nicht erhalten haben

Die beim Kulturministerium eingereichte Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: 

  • ein Motivationsschreiben mit einer Beschreibung des künstlerischen Ansatzes und der Erfahrung im Bereich der Choreografie (max. eine A4-Seite); 
  • Das vollständig ausgefüllte Informationsblatt " N ";
  • eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung des Großherzogtums Luxemburg; 
  • die Statuten des Vereins;
  • einen künstlerischen Lebenslauf des/der Choreografen/in, der Kompanie und der beteiligten Tänzer/innen mit einer Liste der bisherigen Tätigkeiten; 
  • ein Portfolio (künstlerische Mappe); 
  • eine Absichtserklärung des Projekts mit einem vorläufigen Zeitplan gemäß den an die Vergabe geknüpften Bedingungen (über drei Jahre, mit mindestens einer Uraufführung im Langformat, 15 Aufführungen und einer Partnerschaft mit einem Theaterunternehmer im Ausland). Diese Partnerschaft kann durch eine Absichtserklärung oder Verpflichtungserklärung des Partners, einen unterzeichneten Abtretungs- oder Koproduktionsvertrag oder eine Residenzvereinbarung bestätigt werden); 
  • ein analytisches und ausgeglichenes Mehrjahresbudget für drei Jahre, in dem insbesondere die Kosten für das künstlerische Programm, alle Honorare, die Kommunikationskosten und die Kosten für eine professionelle Betreuung in den Bereichen Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung im Einzelnen aufgeführt sind;
  • alle anderen Unterlagen, die Sie zur Unterstützung Ihres Antrags für sinnvoll erachten.

Zulässigkeitsbedingungen und Prüfungsmodalitäten

Der Antrag ist beim Kulturministerium per E-Mail an convention@mc.etat.lu einzureichen.

Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt. Die Übereinstimmung des Projekts mit den Förderkriterien führt nicht automatisch dazu, dass die beantragte Unterstützung gewährt wird.

Der Konventionsausschuss des Kulturministeriums, der sich aus Mitarbeitern der Direktion und der Kultur-, Finanz- und Rechtsabteilungen des Ministeriums zusammensetzt, bewertet jeden Antrag nach seiner Förderungswürdigkeit und formuliert gegebenenfalls eine Stellungnahme zur Vergabe einer Strukturierungshilfe und der entsprechenden Höhe. Die Kommission behält sich das Recht vor, externe Experten hinzuzuziehen.

Die Höhe der gewährten Unterstützung richtet sich nach der Qualität und Aktualität des künstlerischen Ansatzes, der Haushaltsführung des Projekts, der nationalen Anerkennung und der Verankerung in internationalen Netzwerken. Der Betrag darf 30.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten. (Wenn die Art oder der Umfang des Projekts dies rechtfertigt, behält sich die Jury jedoch das Recht vor, diesen Betrag ausnahmsweise zu überschreiten.

Das Ministerium teilt dem Antragsteller per Post seine Antwort mit.

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